Überwiegendes öffentliches Interesse auf ein Ausnahmetatbestand

In der FAZ von heute findet sich ein Artikel über den Umgang mit geistigem Eigentum in Bezug auf Medikamente. Ich wurde auf diesen Artikel aufmerksam, da sich im Anti-Couterfeiting Trade Agreement (ACTA) auch ein Passus zur Schutz geistigen Eigentums bei Medikamenten befindet. Auf die einzelnen Tatbestände möchte ich nicht näher eingehen, jedoch einen Analogieschluss ziehen, wie geistiges Eigentum und öffentliches Interesse diametral gegenüberstehen können. Im FAZ Artikel steht auf der einen Seite der Gewinn eines Konzerns der Rettung von Menschenleben gegenüber. Die Begründung für diesen Schritt lautet:

„Das Gericht beruft sich mit dem Verweis auf ein überwiegendes öffentliches Interesse auf einen Ausnahmetatbestand im Abkommen der Welthandelsorganisation zum geistigen Eigentum“ (Quelle: FAZ, Printversion vom 14.03.2012, Seite18)

Ich habe in dieser Sache ein wenig recherchiert und die Zusammenfassung des oben zitierten Abkommens auf europa.eu gefunden. Schließlich habe ich mir erlaubt, das Abkommen auf den aktuellen Tatbestand, dass aus Schulbüchern nichts eingescannt / digitalisiert werden darf, zu übertragen. Demnach lautet das Abkommen der WTO wie folgt (Veränderungen ggü. dem Originaltext sind grün markiert):

Die Regierungen können die Ausstellung von Urheberrechtsschutz auf Ausbildungs- und Schulungsmaterialien verweigern, wenn es sich um Materialien handelt, deren kommerzielle Nutzung aus Gründen der bestmöglichen Ausbildung an allgemeinbildenden Schulen und damit einer umfassenden Bildung der Gesellschaft zu verhindern ist.

oder auch:

Die Regierungen können Zwangslizenzen ausstellen, wenn es darum geht, einem Dritten die Digitalisierung patentrechtlich geschützter Erzeugnisse zu gestatten […]. Die Ausstellung von Zwangslizenzen ohne Genehmigung des Rechtsinhabers ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bei denen die schutzwürdigen Interessen des Rechtsinhabers gewahrt bleiben. Wer eine Lizenz beantragt, muss vor allem erfolglos versucht haben, innerhalb einer zumutbaren Frist und zu annehmbaren Handelsbedingungen vom Rechtsinhaber eine Lizenz auf freiwilliger Basis zu erhalten. Darüber hinaus müssen diese Zwangslizenzen hauptsächlich der Versorgung des Binnenmarkts dienen.
Ein vorheriger Lizenzantrag auf freiwilliger Basis ist in folgenden Fällen nicht erforderlich:
[…]
bei öffentlicher Nutzung zu Ausbildungszwecken
bei Vorliegen wettbewerbswidriger Praktiken

Meines Erachtens wird es höchste Zeit, dass nicht nur die Rechteinhaber mit Instrumenten wie ACTA o.ä., sondern auch das öffentliche Interesse auf ein Ausnahmetatbestand formuliert und eingefordert wird. Dabei kann man sich, wie man sieht, sogar auf international verhandelte Abkommen stützen.

Open Source Schulbücher

Auf dem Hyperland Blog des ZDF fand ich heute einen Artikel darüber, wie die Debatte um den Schultrojaner neue Ideen zum Umgang mit Unterrichtsmaterial aufwirft. Interessanterweise hatte ich vor ein paar Tagen mit zwei Mitarbeitern einer großen Hard- und Softwarefirma ein ganz ähnliches Gespräch, in dem ich von dem norwegischen Ansatz erfuhr. Die staatlichen Behörden Norwegens haben sich offensichtlich vor einiger Zeit direkt an die Autorinnen und Autoren von Unterrichtsmaterial gewandt und diese gefragt, ob sie nicht bereit wären, für das doppelte Gehalt lizenzfreie (gemeinfreie?) Unterrichtsmaterialien für die staatlichen Schulen zu erstellen. Das gute an diesem Ansatz ist erstens: es musste kein einziges Gesetz bezüglich des Urheberrechts geändert werden und zweitens musste kein einziger Verlag angeschrieben werden, in wie weit eine digitale Mediennutzung seiner Materialien erlaubt sei.

Eine solche Lösung möchte ich mit Nachdruck für Deutschland befürworten! Sie könnte die Lösung im Urheberrechtsstreit bei der Mediennutzung in der Schule bedeuten und eine friedliche Koexistenz einerseits der Schulbuchverlage mit den von ihnen kontrollierten Lizenzen und andererseits staatlicher, gemeinfreier Unterrichtswerke bedeuten. Ansätze dazu sind bereits in Deutschland im Entstehen, ich verweise nur auf das gerade gestartete Open Government Projekt der Bundesregierung.

Dass das Schulbuch in seiner jetzigen Form überholt wird, zeigt sowohl David Pachali vom Hyperland Blog des ZDF, als auch die aktuelle Entwicklung in einigen Bundesländern. So fordert Hamburg schon seit längerem den individualisierten Unterricht, bei dem der jeweilige Lernstand und der Lerntyp der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden muss. Ein Schulbuch kann dies nur bedingt leisten, vielmehr bräuchte man eine Datenbank von Unterrichtsmaterialien, aus der die Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterrichtseinheit für ihre Lerngruppe zusammenstellen.

Solche Datenbanken stellen sich meine Kolleginnen und Kollegen im Moment jedoch alle selbst zusammen. Sie sammeln Materialien aus Büchern, Schulbüchern, CDs, benutzen verschiedene Internetquellen und gestalten eigene Aufgabenformate, die sie für ihre Lerngruppe passgenau zuschneiden. Rechtlich gesehen, sind sie bei Schulbüchern als Quelle leider auf eine analoge Verarbeitung mit Schere und Klebstoff beschränkt, da der „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ ihnen verbietet, Abbildungen und Texte aus Schulbüchern einzuscannen. Das wäre für den einzelnen Pädagogen noch kein besonders großer Nachteil, jedoch lässt sich solches zusammengestellte Material analog nicht so einfach weiterverbreiten wie digital. Hier liegt m.E. das größte Problem des Gesamtvertrags, dass Lehrerinnen und Lehrer untereinander ihr Material nicht einfach austauschen dürfen, so lange sie Materialien aus Schulbüchern benutzen.

Was man also braucht, ist eine Alternative zum Schulbuch als gute Zusammenstellung für den Unterricht geeigneter Texte und Abbildungen. Darüber hinaus sollte man für den mit einem interaktiven Whiteboard ausgestatteten Klassenraum unbedingt noch Töne, Animationen und Filmclips sammeln, so dass der Unterricht lebendiger und anschaulicher wird.

Also, liebe Behörden und Staatsräte, warum nicht überlegen, ob man von dem Geld, welches man Jahr für Jahr für Schulbücher ausgibt, nicht direkt die Autoren bezahlt, damit diese lizenzfreie Unterrichtsmaterialien erstellen, welches anschließend im Rahmen des Open Government Programms der Bundesregierung als gut verschlagwortete Datenbank zur Verfügung gestellt wird?

Ich wäre dabei, sämtliches von mir erstelltes Material stelle ich gerne zur Verfügung!

Wenn Sie, liebe Leserin / lieber Leser, auch Materialien zur Verfügung stellen wollen, hinterlassen Sie bitte einen Kommentar.

(Verweis) Wer macht die beste Broschüre zum Urheberrecht?

Auf der Webseite von Netzpolitik.org habe ich einen sehr guten Beitrag zum Thema Urheberrecht gefunden. Dieser setzt sich kritisch damit auseinander, wie Lehrerinnen und Lehrer durch den Schultrojaner Copyrightscanner „nur Vorteile gewinnen“. Viel wichtiger sind jedoch die zahlreichen Links zu Informationsbroschüren und fertigem Unterrichtsmaterial, um dieses Thema nicht nur für sich als Lehrer zu klären, sondern auch mit seinen Schülerinnen und Schülern zu behandeln.

http://netzpolitik.org/2011/wer-macht-die-beste-broschure-zum-urheberrecht

Vorsicht beim Kopieren und Einscannen!

Der folgende Beitrag stellt ausschließlich meine persönliche Meinung dar. Ich vertrete nicht die Meinung irgendwelcher Institutionen oder Dritter.

Gerade habe ich durch eine Pressemitteilung erfahren, dass die Verwertungsgesellschaften mit den Ländern einen Vertrag geschlossen haben, der die Länder dazu zwingt, Schulcomputer mit einer von den Verwertungsgesellschaft entworfenen „Plagiatssoftware“ zu scannen, ob auf den Rechnern illegale Kopien gespeichert sind. Jährlich sollen dies mindestens 1% der Schulcomputer sein (siehe Vertrag §6, Abs. 4).

Zwar begrüße ich die Novellierung, dass zukünftig aus Schulbüchern im selben Umfang wie aus anderen Werken auch kopiert werden darf (Vgl. S. §53 UrhG), jedoch muss man sich fragen, ob dieser Vertrag nicht nur für die Verwertungsgesellschaften, sondern auch für die Seite der Länder einen Gewinn darstellt. Kaum eine Lehrerin oder ein Lehrer fertigen heute noch analoge Kopien aus Büchern an. Die meisten, die ich kenne, wollen Teile eines Werkes in ihre eigenen Arbeitsblätter integrieren. Diese legen sie jedoch nur noch digital ab, Zettelsammlungen und Ordner gehören der Vergangenheit an. Aus diesem Grund würden die Kolleginnen und Kollegen gerne den Scanner statt Kopierer benutzen. Das vertraglich gesicherte Zugeständnis der Verwertungsgesellschaften, dass aus Schulbüchern zukünftig also die bislang geltende Sonderregelung zum Kopieren wegfällt, stellt in meinen Augen nur einen sehr kleinen Zugewinn dar.

Geradezu empörend finde ich jedoch, dass ich hier die Unschuldsvermutung wieder einmal durch flächendeckenden, verdachtslosen Einsatz eines Software-Kontrollinstruments kompromittiert wird und die Schulaufsicht und die Schulleiter zu Handlangern im Interesse der Verwertungsgesellschaften werden. Es bedarf zur Durchführung der Kontrolle noch nicht einmal ein Verdacht, geschweige denn einer Anklage, eines Durchsuchungsbefehls oder sonst eines richterlich genehmigten Zugriffs. Zudem müssen die Arbeitsstunden für die Durchsuchung der Rechner von den Behörden und nicht von den Verwertungsgesellschaften bezahlt werden.

Ganz pragmatisch möchte ich an dieser Stelle also noch einmal auf Folgendes hinweisen:

  1. Kopieren aus Büchern etc. bitte nur in dem Umfang, wie es in diesen Broschüren angegeben ist.
  2. Einscannen aus Schulbüchern / Werken für den Unterricht ist NICHT erlaubt.

Mein persönlicher Tipp an alle Kolleginnen und Kollegen und auch meine Hoffnung für die Zukunft:

Verzichtet nach Möglichkeit auf Materialien der Schulbuchverlage und erstellt selbst Material, welches ihr Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stellt. Dieses Material ist entweder ein amtliches Werk, da es in der Arbeitszeit erstellt wurde, oder ihr lizenziert es unter einer Creative Commons Lizenz oder ihr behalte alle Rechte an eurem Material vor, aber selbst dann ist es in der Regel nicht durch die Extra-Regelungen der Verwertungsgesellschaften geschützt, so dass daraus im Sinne einer fairen Benutzung eingescannt und kopiert werden darf.

Langfristig unterstütze ich die Forderung, dass für Schulen und Universitäten die Nutzung von Werken im Sinne eines »Fair Use« grundsätzlich erlaubt sein muss.

Gesetze, die die Kreativität verhindern

Vor einiger Zeit habe ich den TED-Talk „Laws that choke creativity“ von Prof. Lawrence Lessig gesehen. Sein Vortrag wurde aufgenommen im März 2007 im Rahmen einer TED Konferenz (TED steht für Technology, Education, Design und ist eine regelmäßig stattfindende Konferenz von Menschen, die eine Idee / eine Vision haben).

[ted id=187]

Mit freundlicher Genehmigung von Prof. Lessig, habe ich seinen Vortrag ins Deutsche übertragen und an deutsche Rahmenbedingungen angepasst. Mit diesem Vortrag eröffne ich stets die Fortbildung „Wie komme ich legal an Bilder, Texte, Töne? Ein neues Urheberrecht für pädagogische Mediennutzung.“ Es würde mich sehr freuen, wenn noch mehr Kolleginnen und Kollegen sich mit diesem Thema auseinandersetzen und so die Probleme pädagogischer Mediennutzung nach geltenden Recht verstehen und verbreiten. Die von mir verwendete Keynote biete ich als PDF zum Download an.

Vortrag über Gesetze, die die Kreativität verhindern
PDF

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung 3.0 Unported Lizenz.

Kostenlose Bilder finden

Bild-Quellen

Immer wieder werde ich gefragt, woher man Bilder für seine Unterrichtsmaterialien nehmen kann, ohne gegen gültiges Recht zu verstoßen. Dabei ist zu beachten, zu welchem Zweck man die Bilder verwenden möchte. Sollen sie nur auf einem Arbeitsblatt benutzt werden, gelten andere Bestimmungen, als sie auf der Homepage der Schule zu veröffentlichen. Wenn Sie es genau wissen wollen, schreiben Sie mich an und buchen Sie hierzu gerne eine Fortbildung. Für einen ersten Überblick empfehle ich sehr die Informationsbroschüre von „Schulen ans Netz e.V.“ zum Thema Urheberrecht.

Auf den folgenden Seiten finden sich Bilder unter einer Lizenz, die eine kostenlose Verwendung erlaubt:

Suche über die Creative Commons Webseite. Dort finden Sie auch andere Medien (z.B. Musik und Videos) die eine Weiterverwendung erlauben.

Unter den folgendne Adressen findet man Bilder, die man meist ohne Bedenken zur Weiterveröffentlichung verwenden darf. Dabei sind allerdings die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Seiten zu beachten, insbesondere, da sich diese ändern können:

stock.xchng (Ableger von iStockphoto, kostenlose Registrierung notwendig)

Bilder vom Tiroler Bildungsservice (unsere österreichischen Kollegen machen es vor!)

Google-ScreenshotFlickr-Suche nach Bildern unter der Creative-Commons Lizenz (dabei unbedingt den Haken unten auf der Seite bei „Nur in Inhalten mit einer Creative Commons-Lizenz suchen“ setzen!)

Google-Suche mit der Einschränkung, nur bestimmte Lizenzen auszugeben (siehe Auswahlfenster auf dem rechten Screenshot)

Wikimedia Commons Webseite

http://gimp-savvy.com/PHOTO-ARCHIVE/

http://www.aboutpixel.de/

http://www.morguefile.com/

http://free-stock-photos.com/

Sollte auf den o.g. Webseiten kein qualitativ gutes Bild zu finden sein, empfehle ich die Webseite iStockphoto.com, ein professionelles Bildarchiv, aus dem auch viele berühmte Magazine und Zeitschriften ihre Bilder beziehen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung notwendig, anschließend kann man Credits kaufen und diese für Bilder als Währung einsetzen. Je größer ein Bild, desto mehr Credits kostet es.

Damit das Bild nachher im Druck optimaler aussieht, benutzen Sie folgende Faustformel:

Breite [cm] / 2,54 x Auflösung [üblicherweise 150 dpi] = Pixelanzahl

also z.B.:

10 cm / 2,54 x 150 = 590 Pixel

150 dpi reichen für ein normales Arbeitsblatt vollkommen aus.

300 dpi werden in hochauflösenden Magazinen benutzt.

Wem das zu kompliziert ist, der benutzt den Umrechner auf dieser Webseite.