Überwiegendes öffentliches Interesse auf ein Ausnahmetatbestand

In der FAZ von heute findet sich ein Artikel über den Umgang mit geistigem Eigentum in Bezug auf Medikamente. Ich wurde auf diesen Artikel aufmerksam, da sich im Anti-Couterfeiting Trade Agreement (ACTA) auch ein Passus zur Schutz geistigen Eigentums bei Medikamenten befindet. Auf die einzelnen Tatbestände möchte ich nicht näher eingehen, jedoch einen Analogieschluss ziehen, wie geistiges Eigentum und öffentliches Interesse diametral gegenüberstehen können. Im FAZ Artikel steht auf der einen Seite der Gewinn eines Konzerns der Rettung von Menschenleben gegenüber. Die Begründung für diesen Schritt lautet:

„Das Gericht beruft sich mit dem Verweis auf ein überwiegendes öffentliches Interesse auf einen Ausnahmetatbestand im Abkommen der Welthandelsorganisation zum geistigen Eigentum“ (Quelle: FAZ, Printversion vom 14.03.2012, Seite18)

Ich habe in dieser Sache ein wenig recherchiert und die Zusammenfassung des oben zitierten Abkommens auf europa.eu gefunden. Schließlich habe ich mir erlaubt, das Abkommen auf den aktuellen Tatbestand, dass aus Schulbüchern nichts eingescannt / digitalisiert werden darf, zu übertragen. Demnach lautet das Abkommen der WTO wie folgt (Veränderungen ggü. dem Originaltext sind grün markiert):

Die Regierungen können die Ausstellung von Urheberrechtsschutz auf Ausbildungs- und Schulungsmaterialien verweigern, wenn es sich um Materialien handelt, deren kommerzielle Nutzung aus Gründen der bestmöglichen Ausbildung an allgemeinbildenden Schulen und damit einer umfassenden Bildung der Gesellschaft zu verhindern ist.

oder auch:

Die Regierungen können Zwangslizenzen ausstellen, wenn es darum geht, einem Dritten die Digitalisierung patentrechtlich geschützter Erzeugnisse zu gestatten […]. Die Ausstellung von Zwangslizenzen ohne Genehmigung des Rechtsinhabers ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bei denen die schutzwürdigen Interessen des Rechtsinhabers gewahrt bleiben. Wer eine Lizenz beantragt, muss vor allem erfolglos versucht haben, innerhalb einer zumutbaren Frist und zu annehmbaren Handelsbedingungen vom Rechtsinhaber eine Lizenz auf freiwilliger Basis zu erhalten. Darüber hinaus müssen diese Zwangslizenzen hauptsächlich der Versorgung des Binnenmarkts dienen.
Ein vorheriger Lizenzantrag auf freiwilliger Basis ist in folgenden Fällen nicht erforderlich:
[…]
bei öffentlicher Nutzung zu Ausbildungszwecken
bei Vorliegen wettbewerbswidriger Praktiken

Meines Erachtens wird es höchste Zeit, dass nicht nur die Rechteinhaber mit Instrumenten wie ACTA o.ä., sondern auch das öffentliche Interesse auf ein Ausnahmetatbestand formuliert und eingefordert wird. Dabei kann man sich, wie man sieht, sogar auf international verhandelte Abkommen stützen.

Open Source Schulbücher

Auf dem Hyperland Blog des ZDF fand ich heute einen Artikel darüber, wie die Debatte um den Schultrojaner neue Ideen zum Umgang mit Unterrichtsmaterial aufwirft. Interessanterweise hatte ich vor ein paar Tagen mit zwei Mitarbeitern einer großen Hard- und Softwarefirma ein ganz ähnliches Gespräch, in dem ich von dem norwegischen Ansatz erfuhr. Die staatlichen Behörden Norwegens haben sich offensichtlich vor einiger Zeit direkt an die Autorinnen und Autoren von Unterrichtsmaterial gewandt und diese gefragt, ob sie nicht bereit wären, für das doppelte Gehalt lizenzfreie (gemeinfreie?) Unterrichtsmaterialien für die staatlichen Schulen zu erstellen. Das gute an diesem Ansatz ist erstens: es musste kein einziges Gesetz bezüglich des Urheberrechts geändert werden und zweitens musste kein einziger Verlag angeschrieben werden, in wie weit eine digitale Mediennutzung seiner Materialien erlaubt sei.

Eine solche Lösung möchte ich mit Nachdruck für Deutschland befürworten! Sie könnte die Lösung im Urheberrechtsstreit bei der Mediennutzung in der Schule bedeuten und eine friedliche Koexistenz einerseits der Schulbuchverlage mit den von ihnen kontrollierten Lizenzen und andererseits staatlicher, gemeinfreier Unterrichtswerke bedeuten. Ansätze dazu sind bereits in Deutschland im Entstehen, ich verweise nur auf das gerade gestartete Open Government Projekt der Bundesregierung.

Dass das Schulbuch in seiner jetzigen Form überholt wird, zeigt sowohl David Pachali vom Hyperland Blog des ZDF, als auch die aktuelle Entwicklung in einigen Bundesländern. So fordert Hamburg schon seit längerem den individualisierten Unterricht, bei dem der jeweilige Lernstand und der Lerntyp der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden muss. Ein Schulbuch kann dies nur bedingt leisten, vielmehr bräuchte man eine Datenbank von Unterrichtsmaterialien, aus der die Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterrichtseinheit für ihre Lerngruppe zusammenstellen.

Solche Datenbanken stellen sich meine Kolleginnen und Kollegen im Moment jedoch alle selbst zusammen. Sie sammeln Materialien aus Büchern, Schulbüchern, CDs, benutzen verschiedene Internetquellen und gestalten eigene Aufgabenformate, die sie für ihre Lerngruppe passgenau zuschneiden. Rechtlich gesehen, sind sie bei Schulbüchern als Quelle leider auf eine analoge Verarbeitung mit Schere und Klebstoff beschränkt, da der „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ ihnen verbietet, Abbildungen und Texte aus Schulbüchern einzuscannen. Das wäre für den einzelnen Pädagogen noch kein besonders großer Nachteil, jedoch lässt sich solches zusammengestellte Material analog nicht so einfach weiterverbreiten wie digital. Hier liegt m.E. das größte Problem des Gesamtvertrags, dass Lehrerinnen und Lehrer untereinander ihr Material nicht einfach austauschen dürfen, so lange sie Materialien aus Schulbüchern benutzen.

Was man also braucht, ist eine Alternative zum Schulbuch als gute Zusammenstellung für den Unterricht geeigneter Texte und Abbildungen. Darüber hinaus sollte man für den mit einem interaktiven Whiteboard ausgestatteten Klassenraum unbedingt noch Töne, Animationen und Filmclips sammeln, so dass der Unterricht lebendiger und anschaulicher wird.

Also, liebe Behörden und Staatsräte, warum nicht überlegen, ob man von dem Geld, welches man Jahr für Jahr für Schulbücher ausgibt, nicht direkt die Autoren bezahlt, damit diese lizenzfreie Unterrichtsmaterialien erstellen, welches anschließend im Rahmen des Open Government Programms der Bundesregierung als gut verschlagwortete Datenbank zur Verfügung gestellt wird?

Ich wäre dabei, sämtliches von mir erstelltes Material stelle ich gerne zur Verfügung!

Wenn Sie, liebe Leserin / lieber Leser, auch Materialien zur Verfügung stellen wollen, hinterlassen Sie bitte einen Kommentar.